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119.510 VIZAVISAVISTO CH-BS

§ 12 Verordnung über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (VIZA) - Gesuchsberechtigung

Projekt- und Programmbeiträge
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§ 12 VIZA · Gesuchsberechtigung

1. Projektbeiträge können juristische Personen beantragen, welche die Voraussetzungen von § 2 Abs. 3 GIZA erfüllen.

2. Programmbeiträge können juristische Personen beantragen, welche die Voraussetzungen gemäss § 2 Abs. 3 GIZA erfüllen und zusätzlich

a) ihren Hauptsitz in der Region Basel haben, sowie

b) ZEWO-zertifiziert sind oder in den letzten zwei Jahren vor Gesuchseinreichung durchschnittliche jährliche Erträge von über fünf Millionen Franken hatten.

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