119.510
VIZAVISAVISTO
CH-BS
§ 12 Verordnung über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (VIZA) - Gesuchsberechtigung
Projekt- und Programmbeiträge
§ 12 VIZA · Gesuchsberechtigung
1. Projektbeiträge können juristische Personen beantragen, welche die Voraussetzungen von § 2 Abs. 3 GIZA erfüllen.
2. Programmbeiträge können juristische Personen beantragen, welche die Voraussetzungen gemäss § 2 Abs. 3 GIZA erfüllen und zusätzlich
a) ihren Hauptsitz in der Region Basel haben, sowie
b) ZEWO-zertifiziert sind oder in den letzten zwei Jahren vor Gesuchseinreichung durchschnittliche jährliche Erträge von über fünf Millionen Franken hatten.