119.510
VIZAVISAVISTO
CH-BS
§ 10 Verordnung über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (VIZA) - Projektbeiträge
Projekt- und Programmbeiträge
§ 10 VIZA · Projektbeiträge
1. Projektbeiträge sind Finanzhilfen zur Unterstützung von inhaltlich, zeitlich und finanziell klar abgegrenzten Einzelvorhaben.
2. Projektbeiträge werden in Form von allgemeinen und gezielten Projektbeiträgen vergeben
a) Allgemeine Projektbeiträge sind Beiträge an Projekte, deren Zielsetzung dem allgemeinen Förderzweck des GIZA entspricht.
b) Gezielte Projektbeiträge sind Beiträge an Projekte, die den strategischen Förderprioritäten des Regierungsrats gemäss § 3 Abs. 1 entsprechen und deren Zielsetzung dem allgemeinen Förderzweck des GIZA entspricht.