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119.500 GIZA CH-BS

§ 1 Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (GIZA) - Gegenstand und Zweck

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§ 1 GIZA · Gegenstand und Zweck

1. Dieses Gesetz regelt die kantonale Förderung der internationalen Zusammenarbeit zum Zwecke der Armutsbekämpfung und der Stärkung der nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene.

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