119.500
GIZA
CH-BS
§ 1 Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (GIZA) - Gegenstand und Zweck
§ 1 GIZA · Gegenstand und Zweck
1. Dieses Gesetz regelt die kantonale Förderung der internationalen Zusammenarbeit zum Zwecke der Armutsbekämpfung und der Stärkung der nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene.