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CH-BS
§ 3 Vereinbarung über die Organisation der Geschäftsstelle der Trägerschaft für das Agglomerationsprogramm der Agglomeration Basel - Sitz und Einordnung der Geschäftsstelle
§ 3 Vereinbarung über die Organisation der Geschäftsstelle der Trägerschaft für das Agglomerationsprogramm der Agglomeration Basel · Sitz und Einordnung der Geschäftsstelle
1. Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz in Liestal.
2. Sie ist administrativ dem Amt für Raumplanung innerhalb der Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft zugeordnet.
3. Die Geschäftsstelle ist fachlich der Geschäftsleitung der Trägerschaft des Agglomerationsprogramms für die Agglomeration Basel unterstellt und dieser gegenüber weisungsgebunden. Die Geschäftsleitung erstellt für die Geschäftsstelle ein Pflichtenheft, das vom politischen Steuerungsausschuss zu genehmigen ist.
4. Die Geschäftsstelle führt das Sekretariat des politischen Steuerungsausschusses.