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§ 2 Vereinbarung über die Organisation und die Führung der Regionalplanung beider Basel - Bezugsgebiet

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§ 2 Vereinbarung über die Organisation und die Führung der Regionalplanung beider Basel · Bezugsgebiet

1. Die Arbeit dieser Organisation erstreckt sich hauptsächlich auf das Gebiet der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit den übrigen Planungsträgern im schweizerischen Teil der Region Basel (Nordwestschweiz) sowie in der ausländischen Nachbarschaft (insbesondere Dreiländeragglomeration) zu verfolgen. Die Organisation ist gegebenenfalls dieser weiteren Zusammenarbeit anzupassen.

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