118.600
CH-BS
§ 1 Vereinbarung über die Organisation und die Führung der Regionalplanung beider Basel - Organisation
§ 1 Vereinbarung über die Organisation und die Führung der Regionalplanung beider Basel · Organisation
1. Zur Führung der gemeinsamen Regionalplanung schaffen die beiden Kantone eine gemeinsame Organisation. Diese besteht aus
a) der Regierungsrätlichen Delegation,
b) der Regionalplanungsstelle.