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CH-BS
§ 5 Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz - Tagungen
§ 5 Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz · Tagungen
1. Es findet jährlich eine Tagung der IPK statt, in der Regel jeweils am letzten Freitag im Oktober.
2. Sie steht allen Mitgliedern der angeschlossenen Kantonsparlamente offen.