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§ 1 Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz - Zweck

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§ 1 Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz · Zweck

1. Die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz (IPK) bezweckt, die gegenseitige Information der nordwestschweizerischen Kantonsparlamente zu fördern und regionale Fragen zu begleiten und zu beraten. Hierfür werden thematische Tagungen organisiert.

2. Sie kann sich öffentlich zu aktuellen Themen äussern und Erklärungen, im Besonderen zuhanden der Nordwestschweizer Kantonsparlamente, der Nordwestschweizer Kantonsregierungen und der Nordwestschweizer Regierungskonferenz (NWRK), abgeben.

Zweck § 2 Vereinbarung über die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz →

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