118.300
CH-BS
§ 4 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Zusammenarbeit der Behörden
Zusammenarbeit der Regierungsräte
§ 4 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Zusammenarbeit der Behörden
1. Sie wenden auf partnerschaftliche Geschäfte die von den Regierungsräten beider Kantone beschlossenen Standards für den Lastenausgleich zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt (BL/BS-Standards) an.