118.300
CH-BS
§ 2 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Zusammenarbeit der Behörden
Zusammenarbeit der Regierungsräte
§ 2 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Zusammenarbeit der Behörden
1. Sie entwickeln die Ziele der Zusammenarbeit der beiden Kantone, informieren sich laufend über Gesetzesrevisionen und Planungsprojekte und beraten alle Fragen von gemeinsamem Interesse.