118.300
CH-BS
§ 16 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Zusammenarbeit der Behörden
Schlussbestimmungen
§ 16 Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Zusammenarbeit der Behörden
1. Diese Vereinbarung bedarf der Genehmigung des Grossen Rates und des Landrates.