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117.490 CH-BS

Art. 1 Übereinkommen zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft betreffend Änderung des Grenzverlaufs im Gebiet St. Jakobs-Strasse, Brüglingerstrasse und Münchensteinerstrasse

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Art. 1 Übereinkommen zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft betreffend Änderung des Grenzverlaufs im Gebiet St. Jakobs-Strasse, Brüglingerstrasse und Münchensteinerstrasse

1. Die bestehende Kantonsgrenze zwischen Basel-Stadt und Basel-Landschaft wird gemäss Einzeichnung im Grenzregulierungsplan vom 12. Februar 1974, welcher von den Kantonsgeometern beider Kantone unterzeichnet ist, verlegt.

2. Demgemäss werden flächengleiche Abschnitte von jedem der beiden Kantonsgebiete zum anderen ausgetauscht.

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