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Art. 6 Übereinkommen zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft betreffend Verlegung der Kantonsgrenze beim Margarethenstich

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Art. 6 Übereinkommen zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft betreffend Verlegung der Kantonsgrenze beim Margarethenstich

1. Die Einwohnergemeinde Binningen ist um ihre Zustimmung zu diesem Übereinkommen, insbesondere zu der vorgesehenen Verlegung der Gemeindegrenze, zu ersuchen.

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