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117.480 CH-BS

Art. 2 Übereinkommen zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft betreffend Verlegung der Kantonsgrenze beim Margarethenstich

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Art. 2 Übereinkommen zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft betreffend Verlegung der Kantonsgrenze beim Margarethenstich

1. Vom Gebiet des Kantons Basel-Stadt wird die im Grenzregulierungsplan mit gelber Farbe hervorgehobene Fläche von 429 m², bisher Teil der Allmend des Margarethenstichs, Eigentümerin: Einwohnergemeinde der Stadt Basel, abgetreten und zum Gebiet des Kantons Basel-Landschaft geschlagen. Die Fläche wird der Allmend enthoben und dem Privatrechtsverkehr unterstellt. Sie soll mit der Parzelle 1785 des Grundbuchs der Gemeinde Binningen vereinigt werden.

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