Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
117.470 CH-BS

Art. 1 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft betreffend Verlegung der Kantonsgrenze zwischen Basel und Münchenstein im Gebiet der Reinacherstrasse (Dreispitzareal)

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft betreffend Verlegung der Kantonsgrenze zwischen Basel und Münchenstein im Gebiet der Reinacherstrasse (Dreispitzareal)

1. Die bestehende Kantonsgrenze wird gemäss der Einzeichnung in dem vom Vermessungsamt Basel-Stadt am 15. Februar 1961 erstellten und von den beiden Kantonsgeometern unterzeichneten Plan verlegt.

2. Demnach werden vom einen Kantonsgebiet zum andern Gebietsteile je im gleichen Ausmass von 160 m² abgetreten und dem andern Kantonsgebiet zugeteilt.

Kanton Basel-Stadt 117.470 Art. 2 Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft betreffend Verlegung der Kantonsgrenze zwischen Basel und Münchenstein im Gebiet der Reinacherstrasse (Dreispitzareal) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →