111.100
CH-BS
§ 98 Verfassung des Kantons Basel-Stadt - Beschlussfähigkeit
Kantonale Behörden - Grosser Rat
§ 98 Verfassung des Kantons Basel-Stadt · Beschlussfähigkeit
1. Das Plenum des Grossen Rates und seine Kommissionen sind beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.