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§ 98 Verfassung des Kantons Basel-Stadt - Beschlussfähigkeit

Kantonale Behörden - Grosser Rat
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§ 98 Verfassung des Kantons Basel-Stadt · Beschlussfähigkeit

1. Das Plenum des Grossen Rates und seine Kommissionen sind beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.

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