111.100
CH-BS
§ 80 Verfassung des Kantons Basel-Stadt - Stellung und Zusammensetzung
Kantonale Behörden - Grosser Rat
§ 80 Verfassung des Kantons Basel-Stadt · Stellung und Zusammensetzung
1. Der Grosse Rat ist die gesetzgebende und oberste aufsichtsführende Behörde des Kantons.
2. Er zählt 100 Mitglieder.