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§ 80 Verfassung des Kantons Basel-Stadt - Stellung und Zusammensetzung

Kantonale Behörden - Grosser Rat
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§ 80 Verfassung des Kantons Basel-Stadt · Stellung und Zusammensetzung

1. Der Grosse Rat ist die gesetzgebende und oberste aufsichtsführende Behörde des Kantons.

2. Er zählt 100 Mitglieder.

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