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§ 76 Verfassung des Kantons Basel-Stadt - Amtssprache

Kantonale Behörden - Grundsätze
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§ 76 Verfassung des Kantons Basel-Stadt · Amtssprache

1. Amtssprache ist Deutsch.

2. Behörden und Amtsstellen sind befugt, auch in anderen Sprachen zu verkehren.

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