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§ 60 Verfassung des Kantons Basel-Stadt - Aufgaben

Kanton und Gemeinden - Gemeindeautonomie
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§ 60 Verfassung des Kantons Basel-Stadt · Aufgaben

1. Die Einwohnergemeinden sind für die Aufgaben zuständig, für die eine örtliche Regelung geeignet ist und die nicht in die Zuständigkeit des Kantons fallen.

2. Die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Einwohnergemeinden richtet sich nach den Grundsätzen der Transparenz, der Wirtschaftlichkeit und der Bürgernähe.

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