111.100
CH-BS
§ 6 Verfassung des Kantons Basel-Stadt - Grundpflichten und Verantwortung
Allgemeine Bestimmungen
§ 6 Verfassung des Kantons Basel-Stadt · Grundpflichten und Verantwortung
1. Jede Person ist verpflichtet, die Rechtsordnung zu befolgen.
2. Jede Person trägt Verantwortung für sich selbst sowie gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt.
3. Jede Person trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei.