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§ 45 Verfassung des Kantons Basel-Stadt - Wahlkreise

Bürgerrecht und Volksrechte - Wahlen
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§ 45 Verfassung des Kantons Basel-Stadt · Wahlkreise

1. Für die Wahl des Grossen Rates ist die Stadt Basel in drei Wahlkreise eingeteilt; die Einwohnergemeinden Bettingen und Riehen bilden je einen Wahlkreis.

2. Das Gesetz regelt die Ausgestaltung der Wahlkreise.

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