111.100
CH-BS
§ 45 Verfassung des Kantons Basel-Stadt - Wahlkreise
Bürgerrecht und Volksrechte - Wahlen
§ 45 Verfassung des Kantons Basel-Stadt · Wahlkreise
1. Für die Wahl des Grossen Rates ist die Stadt Basel in drei Wahlkreise eingeteilt; die Einwohnergemeinden Bettingen und Riehen bilden je einen Wahlkreis.
2. Das Gesetz regelt die Ausgestaltung der Wahlkreise.