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§ 37 Verfassung des Kantons Basel-Stadt - Medien

Staatsziele und Staatsaufgaben
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§ 37 Verfassung des Kantons Basel-Stadt · Medien

1. Der Staat unterstützt die Unabhängigkeit und Vielfalt der Information.

2. Er fördert den allgemeinen Zugang zu den Medien und Informationsquellen.

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