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CH-BS
§ 37 Verfassung des Kantons Basel-Stadt - Medien
Staatsziele und Staatsaufgaben
§ 37 Verfassung des Kantons Basel-Stadt · Medien
1. Der Staat unterstützt die Unabhängigkeit und Vielfalt der Information.
2. Er fördert den allgemeinen Zugang zu den Medien und Informationsquellen.