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CH-BS
§ 17 Verfassung des Kantons Basel-Stadt - Grundsätze der Bildung und Erziehung
Staatsziele und Staatsaufgaben
§ 17 Verfassung des Kantons Basel-Stadt · Grundsätze der Bildung und Erziehung
1. Der Staat sorgt für ein umfassendes Bildungsangebot. Das Bildungswesen hat zum Ziel, die geistigen und körperlichen, schöpferischen, emotionalen und sozialen Fähigkeiten zu fördern, das Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Mitmenschen und der Mitwelt zu stärken sowie das Hineinwachsen in die Gesellschaft vorzubereiten und zu begleiten.