111.100
CH-BS
§ 16 Verfassung des Kantons Basel-Stadt - Überprüfung der Aufgabenerfüllung
Staatsziele und Staatsaufgaben
§ 16 Verfassung des Kantons Basel-Stadt · Überprüfung der Aufgabenerfüllung
1. Die zuständigen Behörden des Staates überprüfen die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben periodisch auf ihre Notwendigkeit, Wirksamkeit und Effizienz sowie ihre finanziellen Auswirkungen und deren Tragbarkeit.