111.100
CH-BS
§ 140 Verfassung des Kantons Basel-Stadt - Schutz der Gemeindeautonomie
Revision der Verfassung
§ 140 Verfassung des Kantons Basel-Stadt · Schutz der Gemeindeautonomie
1. Änderungen der Bestimmungen des Abschnitts über die Gemeindeautonomie bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der Stimmenden und von drei Zehnteln der Stimmberechtigten.