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§ 1 Verfassung des Kantons Basel-Stadt - Der Kanton Basel-Stadt

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Verfassung des Kantons Basel-Stadt · Der Kanton Basel-Stadt

1. Der Kanton Basel-Stadt ist ein freiheitlicher, demokratischer und sozialer Rechtsstaat.

2. Die Staatsgewalt beruht auf dem Volk. Sie wird durch die Stimmberechtigten und die Behörden ausgeübt.

Der Kanton Basel-Stadt § 2 Verfassung des Kantons Basel-Stadt →

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