980.112
CH-BL
§ 8 Vereinbarung betreffend den Einsatz der Seuchenwehr des Kantons Basel-Landschaft zur Ereignisbewältigung bei Tierseuchen auf dem Gebiet des Kantons Basel-Stadt (Vereinbarung Seuchenwehr) - Wirksamkeit
§ 8 Vereinbarung Seuchenwehr · Wirksamkeit
1. Diese Vereinbarung ist zu publizieren. Sie wird sofort wirksam.