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980.11 CH-BL

§ 43 Verordnung über die Tierseuchenbekämpfung - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 43 Verordnung über die Tierseuchenbekämpfung · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Es werden aufgehoben

a. Das Reglement vom 5. Januar 1983 über die Bekämpfung der Rinderkrankheit IBR/IPV;

b. Das Reglement vom 23. Dezember 1991 über zusätzliche Massnahmen zum Schutz gegen die ansteckende Pferdemetritis;

c. Die Verordnung vom 1. Februar 1971 über die Tierseuchenbekämpfung;

d. Der Regierungsratsbeschluss vom 5. Juli 1966 betreffend die Verwendung von Abfallfutter für Schweine und den Impfschutz gegen Tierseuchen.

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