980.11
CH-BL
§ 43 Verordnung über die Tierseuchenbekämpfung - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
§ 43 Verordnung über die Tierseuchenbekämpfung · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Es werden aufgehoben
a. Das Reglement vom 5. Januar 1983 über die Bekämpfung der Rinderkrankheit IBR/IPV;
b. Das Reglement vom 23. Dezember 1991 über zusätzliche Massnahmen zum Schutz gegen die ansteckende Pferdemetritis;
c. Die Verordnung vom 1. Februar 1971 über die Tierseuchenbekämpfung;
d. Der Regierungsratsbeschluss vom 5. Juli 1966 betreffend die Verwendung von Abfallfutter für Schweine und den Impfschutz gegen Tierseuchen.