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980.11 CH-BL

§ 41 Verordnung über die Tierseuchenbekämpfung - Änderung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 41 Verordnung über die Tierseuchenbekämpfung · Änderung bisherigen Rechts

1. Der Regierungsratsbeschluss vom 9. Dezember 1969 zur Interkantonalen Übereinkunft über den Viehhandel (Viehhandelskonkordat) wird wie folgt geändert: ...

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