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971.11 CH-BL

§ 3 Verordnung über die Gebühren des Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen im Bereich Labor und Inspektorate (Gebührenverordnung Labor und Inspektorate) - Pauschale Leistungen

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§ 3 Gebührenverordnung Labor und Inspektorate · Pauschale Leistungen

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3. Radonmessungen werden mit CHF 100.- pro ausgelegtes Dosimeter verrechnet.

4. Für die Erstellung und den Versand von Berichten werden folgende Pauschalen verrechnet

a. Bericht Standard: CHF 40.-;

b. Bericht komplex: CHF 80.-.

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