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971.11 CH-BL

§ 2 Verordnung über die Gebühren des Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen im Bereich Labor und Inspektorate (Gebührenverordnung Labor und Inspektorate) - Auftragsleistungen

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§ 2 Gebührenverordnung Labor und Inspektorate · Auftragsleistungen

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2. Analyseaufträge werden zu CHF 150.- pro Stunde verrechnet.

3. Expertisenaufträge werden zu CHF 250.- pro Stunde verrechnet.

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