971.11
CH-BL
§ 2 Verordnung über die Gebühren des Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen im Bereich Labor und Inspektorate (Gebührenverordnung Labor und Inspektorate) - Auftragsleistungen
§ 2 Gebührenverordnung Labor und Inspektorate · Auftragsleistungen
1. ...
2. Analyseaufträge werden zu CHF 150.- pro Stunde verrechnet.
3. Expertisenaufträge werden zu CHF 250.- pro Stunde verrechnet.
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Verordnung über die Gebühren des Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen im Bereich Labor und Inspektorate (Gebührenverordnung Labor und Inspektorate) - Leistungen gemäss Gebührentarif für die amtliche Lebensmittelkontrolle
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