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971.11 CH-BL

Verordnung über die Gebühren des Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen im Bereich Labor und Inspektorate (Gebührenverordnung Labor und Inspektorate) - Leistungen gemäss Gebührentarif für die amtliche Lebensmittelkontrolle

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Landschaft
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Verrechnet werden gemäss dem Gebührentarif und dem aktuellen Kostenfaktor für die amtlichen Laboratorien der Lebensmittelkontrolle der Schweiz 1999

a. * Gebühren im Bereich des Vollzugs des Lebensmittelgesetzes inklusive die Untersuchung von Selbstkontrollproben für die Wasserversorgungen;

b. * Gebühren im Bereich des Vollzugs des Tabakproduktegesetzes;

c. * Gebühren im Bereich des Vollzugs des Bundesgesetzes über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall;

d. * Probenahmen;

e. * Exportzertifikate;

f. * Wasseruntersuchungen für die Gemeinden.

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3. Radonmessungen werden mit CHF 100.- pro ausgelegtes Dosimeter verrechnet.

4. Für die Erstellung und den Versand von Berichten werden folgende Pauschalen verrechnet

a. Bericht Standard: CHF 40.-;

b. Bericht komplex: CHF 80.-.

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