Verordnung über die Gebühren des Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen im Bereich Labor und Inspektorate (Gebührenverordnung Labor und Inspektorate) - Leistungen gemäss Gebührentarif für die amtliche Lebensmittelkontrolle
Gesetzestext (3 Artikel)
1. Verrechnet werden gemäss dem Gebührentarif und dem aktuellen Kostenfaktor für die amtlichen Laboratorien der Lebensmittelkontrolle der Schweiz 1999
a. * Gebühren im Bereich des Vollzugs des Lebensmittelgesetzes inklusive die Untersuchung von Selbstkontrollproben für die Wasserversorgungen;
b. * Gebühren im Bereich des Vollzugs des Tabakproduktegesetzes;
c. * Gebühren im Bereich des Vollzugs des Bundesgesetzes über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall;
d. * Probenahmen;
e. * Exportzertifikate;
f. * Wasseruntersuchungen für die Gemeinden.
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2. Analyseaufträge werden zu CHF 150.- pro Stunde verrechnet.
3. Expertisenaufträge werden zu CHF 250.- pro Stunde verrechnet.
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3. Radonmessungen werden mit CHF 100.- pro ausgelegtes Dosimeter verrechnet.
4. Für die Erstellung und den Versand von Berichten werden folgende Pauschalen verrechnet
a. Bericht Standard: CHF 40.-;
b. Bericht komplex: CHF 80.-.