963.13
CH-BL
§ 6 Vertrag zwischen der Sanitätsdirektion des Kantons Basel-Landschaft und dem Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt betreffend Überlassung von Leichen an die normal-anatomische Anstalt der Universität Basel
§ 6 Vertrag zwischen der Sanitätsdirektion des Kantons Basel-Landschaft und dem Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt betreffend Überlassung von Leichen an die normal-anatomische Anstalt der Universität Basel
1. Der gegenwärtige Vertrag tritt sofort nach Unterzeichnung durch die beiden Vertragsparteien in Kraft. Er wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann beiderseits jederzeit auf ein halbes Jahr gekündigt werden.