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963.13 CH-BL

§ 5 Vertrag zwischen der Sanitätsdirektion des Kantons Basel-Landschaft und dem Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt betreffend Überlassung von Leichen an die normal-anatomische Anstalt der Universität Basel

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§ 5 Vertrag zwischen der Sanitätsdirektion des Kantons Basel-Landschaft und dem Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt betreffend Überlassung von Leichen an die normal-anatomische Anstalt der Universität Basel

1. Sollte eine der Anstalt für normale Anatomie der Universität Basel übergebene Fundleiche während der vierzehntägigen Aufbewahrungszeit von Behörden oder Angehörigen herausverlangt werden, so ist dieselbe kostenlos herauszugeben und auf Kosten der genannten Anstalt an den Fundort zurückzuschicken.

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