963.13
CH-BL
§ 3 Vertrag zwischen der Sanitätsdirektion des Kantons Basel-Landschaft und dem Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt betreffend Überlassung von Leichen an die normal-anatomische Anstalt der Universität Basel
§ 3 Vertrag zwischen der Sanitätsdirektion des Kantons Basel-Landschaft und dem Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt betreffend Überlassung von Leichen an die normal-anatomische Anstalt der Universität Basel
1. Die Sanitätsdirektion des Kantons Basel-Landschaft übernimmt es, den in § 1 genannten Anstalten und den zuständigen Beamten die Weisung zu geben, dass sie der Anstalt für normale Anatomie der Universität Basel telephonisch Mitteilung machen, wenn eine Leiche verfügbar wird, sowie dass sie der genannten Anstalt direkt für ihre Auslagen Rechnung stellen.
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Kanton Basel-Landschaft 963.13
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