Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
953.1 CH-BL

§ 8 Dekret über die Betäubungsmittel - Öffentliche Einrichtungen

Massnahmen gegen die Betäubungsmittelsucht - Vorkehren im allgemeinen
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§ 8 Dekret über die Betäubungsmittel · Öffentliche Einrichtungen

1. Kanton und Gemeinden sorgen für die Erweiterung vorhandener oder die Einrichtung neuer Stationen oder Fürsorgestellen.

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