953.1
CH-BL
§ 8 Dekret über die Betäubungsmittel - Öffentliche Einrichtungen
Massnahmen gegen die Betäubungsmittelsucht - Vorkehren im allgemeinen
§ 8 Dekret über die Betäubungsmittel · Öffentliche Einrichtungen
1. Kanton und Gemeinden sorgen für die Erweiterung vorhandener oder die Einrichtung neuer Stationen oder Fürsorgestellen.