953.1
CH-BL
§ 7 Dekret über die Betäubungsmittel - Koordination
Massnahmen gegen die Betäubungsmittelsucht - Vorkehren im allgemeinen
§ 7 Dekret über die Betäubungsmittel · Koordination
1. Alle Vorkehren zur Eindämmung der Abhängigkeit von Betäubungsmitteln, seien sie staatlicher oder privater Natur, sind zu koordinieren.