953.1
CH-BL
§ 6 Dekret über die Betäubungsmittel - Regionale Vereinbarungen
Massnahmen gegen die Betäubungsmittelsucht - Vorkehren im allgemeinen
§ 6 Dekret über die Betäubungsmittel · Regionale Vereinbarungen
1. Es ist anzustreben, durch regionale Vereinbarungen mit anderen Kantonen zusammenzuarbeiten, für bestimmte Sachgebiete gemeinsame Gremien zu bilden und Vorkehren gemeinsam zu treffen und aufeinander abzustimmen.