953.1
CH-BL
§ 5 Dekret über die Betäubungsmittel - Gestaltungsformen
Massnahmen gegen die Betäubungsmittelsucht - Vorkehren im allgemeinen
§ 5 Dekret über die Betäubungsmittel · Gestaltungsformen
1. Der Kanton kann eigene Institutionen schaffen oder private Bestrebungen unterstützen.