953.1
CH-BL
§ 4 Dekret über die Betäubungsmittel - Mittel
Massnahmen gegen die Betäubungsmittelsucht - Vorkehren im allgemeinen
§ 4 Dekret über die Betäubungsmittel · Mittel
1. Zur Erreichung des Zieles dienen
a. Information und Beratung,
b. Fürsorge und Behandlung,
c. Wiedereingliederung.