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953.1 CH-BL

§ 34 Dekret über die Betäubungsmittel - Strafverfolgung

Verschiedene Bestimmungen
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§ 34 Dekret über die Betäubungsmittel · Strafverfolgung

1. Die Ahndung der Widerhandlungen (Artikel 19-22 des Bundesgesetzes) und die Anwendung der weiteren Strafbestimmungen (Artikel 23-27 des Bundesgesetzes) sind Sache der Strafverfolgungsbehörden.

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