Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
953.1 CH-BL

§ 33 Dekret über die Betäubungsmittel - Gebühren

Verschiedene Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (34 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 33 Dekret über die Betäubungsmittel · Gebühren

1. Der Regierungsrat erlässt für Bewilligungen zum Verkehr mit Betäubungsmitteln einen Gebührentarif.

← § 32 Dekret über die Betäubungsmittel Vollzugsbehörde § 34 Dekret über die Betäubungsmittel →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →