Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
953.1 CH-BL

§ 3 Dekret über die Betäubungsmittel - Ziel

Massnahmen gegen die Betäubungsmittelsucht - Vorkehren im allgemeinen
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§ 3 Dekret über die Betäubungsmittel · Ziel

1. Bekämpft wird die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln, die im Bundesgesetz und in den dazu erlassenen Verzeichnissen des Eidgenössischen Gesundheitsamtes umschrieben werden.

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