953.1
CH-BL
§ 3 Dekret über die Betäubungsmittel - Ziel
Massnahmen gegen die Betäubungsmittelsucht - Vorkehren im allgemeinen
§ 3 Dekret über die Betäubungsmittel · Ziel
1. Bekämpft wird die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln, die im Bundesgesetz und in den dazu erlassenen Verzeichnissen des Eidgenössischen Gesundheitsamtes umschrieben werden.