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953.1 CH-BL

§ 28 Dekret über die Betäubungsmittel - Beitragsvorschläge

Massnahmen gegen die Betäubungsmittelsucht - Finanzielle Beihilfe
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§ 28 Dekret über die Betäubungsmittel · Beitragsvorschläge

1. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion legt die Vorschläge für finanzielle Beihilfe zu Vorkehren jeder Art, seien es persönliche Bemühungen oder bauliche Einrichtungen, dem Regierungsrat vor. Sie kann vorher die Meinung der Fachkommission einholen.

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