953.1
CH-BL
§ 28 Dekret über die Betäubungsmittel - Beitragsvorschläge
Massnahmen gegen die Betäubungsmittelsucht - Finanzielle Beihilfe
§ 28 Dekret über die Betäubungsmittel · Beitragsvorschläge
1. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion legt die Vorschläge für finanzielle Beihilfe zu Vorkehren jeder Art, seien es persönliche Bemühungen oder bauliche Einrichtungen, dem Regierungsrat vor. Sie kann vorher die Meinung der Fachkommission einholen.