Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
953.1 CH-BL

§ 27 Dekret über die Betäubungsmittel - Zuschüsse und deren Kontrolle

Massnahmen gegen die Betäubungsmittelsucht - Finanzielle Beihilfe
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§ 27 Dekret über die Betäubungsmittel · Zuschüsse und deren Kontrolle

1. An Einrichtungen im Sinne von § 9 sollen regelmässige Betriebszuschüsse gewährt werden.

2. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion kontrolliert in geeigneter Weise die angemessene Verwendung der Mittel.

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