953.1
CH-BL
§ 24 Dekret über die Betäubungsmittel - Ermittlungsverfahren
Massnahmen gegen die Betäubungsmittelsucht - Gemeinsame Vorschriften - Meldewesen
§ 24 Dekret über die Betäubungsmittel · Ermittlungsverfahren
1. Allen Angaben über Herkunft und Vermittlung verbotener Betäubungsmittel ist nachzugehen.