953.1
CH-BL
§ 22 Dekret über die Betäubungsmittel - Anspruch auf Anonymität
Massnahmen gegen die Betäubungsmittelsucht - Gemeinsame Vorschriften - Diskretionspflicht
§ 22 Dekret über die Betäubungsmittel · Anspruch auf Anonymität
1. Wer aus irgendeinem Grund mit Betäubungsmitteln in Berührung gekommen ist sowie seine Angehörigen können als Ratsuchende die Wahrung ihrer Anonymität beanspruchen.