Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
953.1 CH-BL

§ 22 Dekret über die Betäubungsmittel - Anspruch auf Anonymität

Massnahmen gegen die Betäubungsmittelsucht - Gemeinsame Vorschriften - Diskretionspflicht
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§ 22 Dekret über die Betäubungsmittel · Anspruch auf Anonymität

1. Wer aus irgendeinem Grund mit Betäubungsmitteln in Berührung gekommen ist sowie seine Angehörigen können als Ratsuchende die Wahrung ihrer Anonymität beanspruchen.

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