Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
953.1 CH-BL

§ 20 Dekret über die Betäubungsmittel - Betreuung

Massnahmen gegen die Betäubungsmittelsucht - Organe und Vorkehren im einzelnen - Beratung, Behandlung und Betreuung
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§ 20 Dekret über die Betäubungsmittel · Betreuung

1. Die fürsorgerische Betreuung umfasst die Berufsberatung sowie die Vermittlung und Überwachung von Arbeits- und Wohngelegenheiten, Patenschaften und neuen Lehrstellen mit und ohne Familienanschluss.

2. Die Mitwirkung freiberuflicher Sachkundiger ist anzustreben.

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