953.1
CH-BL
§ 19 Dekret über die Betäubungsmittel - Neuer Wohn- und Lebenskreis
Massnahmen gegen die Betäubungsmittelsucht - Organe und Vorkehren im einzelnen - Beratung, Behandlung und Betreuung
§ 19 Dekret über die Betäubungsmittel · Neuer Wohn- und Lebenskreis
1. Während oder nach der Behandlung ist dem Betäubungsmittelabhängigen je nach den Umständen der Aufenthalt in einer Wahlfamilie, einem offenen Heim, einer Wohngemeinschaft oder einem eigentlichen Rehabilitationszentrum zu ermöglichen.