Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
953.1 CH-BL

§ 19 Dekret über die Betäubungsmittel - Neuer Wohn- und Lebenskreis

Massnahmen gegen die Betäubungsmittelsucht - Organe und Vorkehren im einzelnen - Beratung, Behandlung und Betreuung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (34 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 19 Dekret über die Betäubungsmittel · Neuer Wohn- und Lebenskreis

1. Während oder nach der Behandlung ist dem Betäubungsmittelabhängigen je nach den Umständen der Aufenthalt in einer Wahlfamilie, einem offenen Heim, einer Wohngemeinschaft oder einem eigentlichen Rehabilitationszentrum zu ermöglichen.

← § 18 Dekret über die Betäubungsmittel Vollzugsbehörde § 20 Dekret über die Betäubungsmittel →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →