941
APGLAPG
CH-BL
§ 38 Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG) - Finanzierung von überregionalen stationären Spezialangeboten
Planung und Versorgung - Stationäre Angebote
§ 38 APG · Finanzierung von überregionalen stationären Spezialangeboten
1. Der Kanton kann sich bei überregionalen stationären Spezialangeboten an den Kosten beteiligen, sofern der Aufwand für Pflege oder Betreuung ausserordentlich hoch ist.