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941 APGLAPG CH-BL

§ 38 Altersbetreuungs- und Pflegegesetz (APG) - Finanzierung von überregionalen stationären Spezialangeboten

Planung und Versorgung - Stationäre Angebote
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§ 38 APG · Finanzierung von überregionalen stationären Spezialangeboten

1. Der Kanton kann sich bei überregionalen stationären Spezialangeboten an den Kosten beteiligen, sofern der Aufwand für Pflege oder Betreuung ausserordentlich hoch ist.

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